Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Abfallwirtschaftskonzept (AWK) des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes (Entwurf - Stand März 2004)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 70/113 befasst sich mit dem Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes, basierend auf dem Stand von März 2004. Der EKOCity Abfallwirtschaftsverband, der für die Städte Bochum, Herne, Remscheid, Wuppertal sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis und den Kreis Recklinghausen zuständig ist, ist gemäß dem Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, der oberen Abfallwirtschaftsbehörde ein im Benehmen mit den Verbandsmitgliedern erarbeitetes Konzept vorzulegen.
Dem Verband wurde die Aufgabe der thermischen Behandlung, der mechanischen Aufbereitung sowie der Vorbehandlung von überlassungspflichtigen Siedlungsabfällen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen übertragen. Das vorliegende Konzept dient dazu, eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung zu geben, wobei eine erneute Vorlage bei der Behörde im Abstand von fünf Jahren vorgesehen ist.
Der Entwurf wurde bereits in der Verbandsversammlung am 4. Mai 2004 beschlossen und der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis gebracht. Die zuständige Bezirksregierung leitet das Dokument zur Abstimmung an die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster weiter. Eine formelle Genehmigung des AWK ist nicht erforderlich, jedoch wird die Einhaltung bestehender Abfallwirtschaftspläne überprüft. Der Kreistag soll den Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts zur Kenntnis nehmen und sein Benehmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben erklären. Die Unterlagen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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