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Beschlussvorlage

Neubildung des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen

70/115 01.07.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreisausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Neubildung des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen vorgelegt. Gemäß dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ist die Bildung solcher Beiräte vorgesehen, um die Belange von Natur und Landschaft unabhängig zu vertreten, bei der Landschaftspflege mitzuwirken und Vorschläge an die zuständigen Behörden zu richten. Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich für den Kreis tätig.

Der geplante Beirat umfasst insgesamt 12 Mitglieder. Die Zusammensetzung sieht jeweils zwei Vertreter für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), den Naturschutzbund Deutschland (NABU), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) sowie den Landwirtschaftsverband Westfalen-Lippe e.V. vor. Zudem sind jeweils ein Vertreter aus der Forstwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd und der Fischerei im Gremium vertreten.

Die vorschlagsberechtigten Verbände haben ihre Listen für die Besetzung bereits eingereicht. Der Kreistag ist an diese Vorschläge gebunden, besitzt jedoch ein Auswahlrecht und kann auch Stellvertreter als ordentliche Mitglieder wählen. Die Wahlzeit der Mitglieder orientiert sich an der Amtszeit des Kreistages. Im Falle einer Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag durch den Kreistag ist ein einstimmiger Beschluss zur Annahme ausreichend.

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