Bestimmung der Schriftführung und der stellvertretenden Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten steht die Bestimmung der Schriftführung und der stellvertretenden Schriftführung zur Beratung vor. Gemäß der Kreisordnung ist für diesen Ausschuss eine Schriftführerin zu bestellen, welche die Beschlüsse des Gremiums in einer Niederschrift festhält und diese gemeinsam mit dem Ausschussvorsitzenden unterzeichnet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Mitarbeiterin des Umweltamtes als Schriftführerin zu bestellen. Zudem sollen zwei weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Umweltamtes als stellvertretende Schriftführer eingesetzt werden. Die Vorlage wurde im Beratungsergebnis einstimmig befürwortet.
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