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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Einheitliche Gebühr und einheitliche Entgelte für das Jahr 2005

70/119 17.11.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 70/119 des Kreisausschusses regelt die Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2005. Im Zentrum steht der Vorschlag, die einheitliche Gebühr für die Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, Elektroaltgeräten sowie Problemabfällen auf 134,00 € pro Tonne festzusetzen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die kalkulierten Entsorgungskosten mit 140,47 € pro Tonne über diesem Vorschlag liegen. Die Differenz soll durch Entnahmen aus der Gebührenrücklage und einem vertraglichen Überdeckungsanspruch ausgeglichen werden.

Zudem sieht die Vorlage die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Haltern am See bezüglich der Abfallumladeanlage bis zum 31.12.2007 vor. Diese Verlängerung ist auf drei Jahre befristet, da die Entsorgungsdienstleistungen des Kreises ab dem Jahr 2008 neu ausgeschrieben werden müssen. In der Vereinbarung soll zudem klargestellt werden, dass Kosten für Sanierungen oder Erneuerungen der Anlage von der Stadt Haltern am See zu tragen sind.

Des Weiteren wird die Anpassung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung beantragt. Für die Verwertung biologischer Abfälle wird ein einheitliches Entgelt von 96,28 € pro Tonne festgesetzt. Die Vorlage umfasst zudem Regelungen zu den Entgelten für die Verwertung getrennt eingesammelter Abfälle sowie für weitere Abfälle, die dem Anschluss- und Benutzungszwang der Abfallsatzung unterliegen.

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