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Beschlussvorlage

Neuwahl Landschaftswacht

70/123 20.12.2004 Naturschutzbeirat

✦ KI-Zusammenfassung

Im Landschaftsbeirat wurde über die Neuwahl der Landschaftswacht entschieden. Die Bestellung der Landschaftswacht, die aus 30 ehrenamtlich tätigen Außendienstbeauftragten bei der unteren Landschaftsbehörde bestand, ist zum 31. Dezember 2004 ausgelaufen.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Ziele der Landschaftswacht, wie sie im Landschaftsgesetz NRW verankert sind, aufgrund eines gestiegenen ökologischen Bewusstseins in der Bevölkerung auch ohne diese Funktion erreicht werden. Eine Auswertung der Tätigkeitsberichte der unteren Landschaftsbehörde ergab, dass nur wenige Meldungen eingehen und ein noch geringerer Anteil dieser Meldungen die Abwendung von Schäden an Natur und Landschaft zum Gegenstand hat. Zudem steht ein Teil der ehemaligen Landschaftswarte auf eigenen Wunsch nicht mehr für eine weitere Tätigkeit zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Bestellung der Landschaftswacht grundsätzlich zu überdenken und mögliche Alternativen zu prüfen. Der Beschluss sieht vor, auf die Neu-Bestellung der Landschaftswacht ab dem Jahr 2005 zu verzichten, bis die Diskussion in einem hierzu zu berufenden Arbeitskreis des Landschaftsbeirates abgeschlossen ist. Der Beschlussvorschlag wurde im Landschaftsbeirat einstimmig angenommen.

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