Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung für die Badestelle am Silbersee II in Haltern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 70/124 befasst sich mit der geplanten Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung für die Badestelle am Silbersee II in Haltern am See. Hintergrund der Vorlage ist die Veränderung der Nutzung der Silberseen, die infolge des Quarzsandabbaus entstanden sind. Da der Tagebau am Silbersee II voraussichtlich im Jahr 2007 endet, soll der Silbersee I auf Basis erweiterter Abgrabungsrechte reaktiviert werden. Die bisher am Westufer des Silbersees I zugelassene temporäre Badenutzung soll auf den Silbersee II übergehen.
Um eine dauerhafte und geregelte Badenutzung zu ermöglichen und die Freizeitplanung der Silberseen zu koordinieren, wurde vom Regionalverband Ruhrgebiet ein zweites Handlungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept berücksichtigt die angestrebten Nutzungen sowie die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch die Betreibergesellschaft Silbersee II GmbH, an der die Stadt Haltern am See, der Regionalverband Ruhrgebiet, der Kreis Recklinghausen sowie weitere Beteiligte beteiligt sind.
Für die planungsrechtliche Umsetzung ist ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren der Stadt Haltern am See erforderlich, auf dessen Basis der Bauantrag des Regionalverbandes Ruhrgebiet entwickelt wird. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie liegen als Anlagen zum Bauantrag vor. Die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist notwendig, um die entsprechende Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet Nr. 6 „Baggerseen Sythen / Hausdülmen - Schmaloer Heide“ herauszunehmen. Die untere Landschaftsbehörde befürwortet die Änderung der Verordnung, da sich die Situation für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholungseignung dadurch verbessere.
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