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Beschlussvorlage

Geschäftsordnung für den Landschaftsbeirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen

70/125 03.01.2005 Naturschutzbeirat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Landschaftsbeirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen hat eine neue Geschäftsordnung zur Regelung seiner internen Abläufe vorgelegt. Der Entwurf basiert auf der Geschäftsordnung der vorangegangenen Legislaturperiode. Laut Erläuterungen der Verwaltung gab es seit der letzten Beschlussfassung keine wesentlichen Änderungen der rechtlichen Grundlagen durch das Landschaftsgesetz oder die entsprechende Durchführungsverordnung, die die Arbeit des Beirats tangieren würden. Lediglich eine Anpassung der gesetzlichen Formulierung in einem Paragrafen wurde vorgenommen.

Die Geschäftsordnung definiert die Stellung des Beirats als unabhängiges Gremium zur Vertretung der Belange von Natur und Landschaft. Zu den Aufgaben gehören die Unterrichtung der Behörden durch Vorschläge, die Vermittlung von Zielen der Landschaftspflege an die Öffentlichkeit sowie das Entgegenwirken von Fehlentwicklungen. Der Beirat besteht aus zwölf Mitgliedern, die vom Kreistag gewählt werden, sowie deren Stellvertretern.

Die Vorlage regelt zudem die Bildung von Arbeitskreisen, die Pflicht zur Verschwiegenheit und den Ausschluss bei Befangenheit. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen, die mindestens viermal jährlich stattfinden sollen, und vertritt den Beirat nach außen. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Geschäftsordnung legt ferner fest, dass die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder gegeben ist und die Entschädigung der Mitglieder nach den gesetzlichen Bestimmungen für ehrenamtliche Ausschussmitglieder erfolgt.

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