Ergänzungswahl des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 70/128 der Verwaltung betrifft die Ergänzungswahl des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen. Hintergrund der Vorlage ist die Novelle des Landschaftsgesetzes NRW vom Mai 2005, welche die Zusammensetzung des Beirates verändert hat. Durch die gesetzliche Neuregelung erhöht sich die Mitgliederzahl des Gremiums von bisher 12 auf nun 16 Personen.
Der Landschaftsbeirat hat gemäß dem Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft die Aufgabe, die Belange von Natur und Landschaft unabhängig zu vertreten, bei der Landschaftspflege mitzuwirken und Vorschläge sowie Anregungen an die zuständigen Behörden zu unterbreiten. Die Mitglieder der Beiräte sind ehrenamtlich tätig.
Die vorliegende Vorlage sieht die Wahl von weiteren Mitgliedern vor, um die durch die Gesetzesänderung entstandenen Vakanzen zu besetzen. Konkret sollen zwei Vertreter der nach § 12 Landschaftsgesetz anerkannten Vereine, ein Vertreter des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e.V. sowie ein gemeinsamer Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. gewählt werden. Die vorschlagsberechtigten Verbände haben hierzu entsprechende Listen eingereicht. Der Kreistag ist an diese Vorschläge gebunden, behält jedoch ein Auswahlrecht. Die bestehenden Mitglieder des Beirates bleiben bis zum Ablauf der Amtsdauer im Jahr 2009 im Amt.
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