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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Einheitliche Gebühr und einheitliche Entgelte für das Jahr 2006

70/135 17.11.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 70/135 regelt die Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2006. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die einheitliche Gebühr für die Entsorgung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall, Sperrmüll, Elektroaltgeräten sowie Problemabfällen auf 136,00 € pro Tonne festzusetzen. Damit einhergehend soll die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung im Kreis angepasst werden.

Für die Verwertung biologischer Abfälle wird ein einheitliches Entgelt von 100,92 € pro Tonne (einschließlich Mehrwertsteuer) festgelegt. Zudem werden die Entgelte für die Verwertung von getrennt eingesammelten, verwertbaren Abfällen sowie für weitere Abfällen unter dem Anschluss- und Benutzungszwang gemäß den entsprechenden Anlagen der Vorlage bestimmt.

Die Kalkulation der Entsorgungskosten für das Jahr 2006 beläuft sich auf 140,50 € pro Tonne. Die Differenz zwischen den kalkulierten Kosten und der festgesetzten Gebühr soll durch Entnahmen aus der Gebührenrücklage und aus dem vertraglichen Überdeckungsanspruch ausgeglichen werden. Die Verwaltung führt aus, dass eine Erhöhung der Gebühr gegenüber dem Vorjahr notwendig ist, da die zur Subventionierung genutzten Rücklagen nahezu aufgebraucht sind. Die Kostenentwicklung wird unter anderem durch den Beitrag des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity sowie die Kosten für verschiedene Entsorgungseinrichtungen beeinflusst. Bei der Bioabfallverwertung wird ein Entgelt festgelegt, das unter den tatsächlichen Verwertungskosten liegt, um den Städten einen Anreiz zur Verwertung zu bieten.

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