Sachstandsbericht Landschaftsplan Nr. 5 - `Emscherniederung`
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 70/138 informiert den Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten über den aktuellen Sachstand des Landschaftsplanes Nr. 5 „Emscherniederung“. Der Entwurf des Plans wurde so weit konkretisiert, dass die vorliegenden Arbeitsergebnisse sowie Änderungen der Rechtslage dem Ausschuss vorgestellt werden.
Der ursprüngliche Landschaftsplan wurde im April 1981 vom Kreistag beschlossen. Seit der Neufassung des Landschaftsgesetzes im Jahr 1994 beginnt die dreijährige Veränderungssperre bereits mit der vorgezogenen Bürgerbeteiligung beim Verfahrensbeginn. Der Start des Verfahrens für den Landschaftsplan Nr. 5 ist für das dritte Quartal 2006 vorgesehen, wobei die Rechtskraft des Planes im Jahr 2007 angestrebt wird.
Im Bereich der Emscherniederung, der die Stadtgebiete Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel umfasst, sind die Ausweisung von fünf neuen Naturschutzgebieten auf einer Fläche von etwa 322 Hektar, vier zusätzlichen geschützten Landschaftsbestandteilen auf circa 27 Hektar sowie fünf weiteren Naturdenkmalen vorgesehen. Die Flächen befinden sich überwiegend in öffentlicher Hand sowie in industriellem Großbesitz. Die Veränderungssperre beeinträchtigt die aktuell rechtmäßig ausgeübten Nutzungen nicht und sichert den Status quo der Flächen. Ausnahmen von der Veränderungssperre können durch die zuständige Fachabteilung des Umweltamtes ausgesprochen werden.
Zudem besteht aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) die Verpflichtung, eine solche Prüfung vor dem Verfahrensbeginn durchzuführen. Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt, die Durchführung der strategischen Umweltprüfung in den kommenden Wochen an ein Planungsbüro zu vergeben.
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