Widerspruch des Landschaftsbeirates gegen die Anlage einer halbdirekten Verbindungsrampe im Autobahnkreuz Dortmund Nord-West A 45 / A 2
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten des Kreises Recklinghausen befasst sich mit dem Widerspruch des Landschaftsbeirates gegen eine geplante Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzgebietes Nr. 58 Oberwiese - Leveringhausen – Herdicksbach. Gegenstand der Vorlage ist die Anlage einer etwa 550 Meter langen, halbdirekten Verbindungsrampe im Autobahnkreuz Dortmund Nord-West (A 45 / A 2).
Die Straßenbauverwaltung Bochum plant die Neuanlage der Rampe auf der Nordseite des Autobahnkreuzes, um die Verkehrssicherheit im Bereich der Fahrbeziehung von Osten nach Süden zu erhöhen und Verflechtungsvorgänge in einem unfallträchtigen Bereich zu vermeiden. Das Vorhaben liegt im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Da die Maßnahme innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt, ist eine Befreiung gemäß § 69 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW erforderlich.
Die untere Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen beabsichtigt, diese Befreiung zu erteilen, da die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes als unvermeidbar und durch Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar eingestuft werden. Der Landschaftsbeirat hat der Befreiung widersprochen und betrachtet das Vorhaben nicht als einen Fall unwesentlicher Bedeutung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Widerspruch des Landschaftsbeirates als unberechtigt einzustufen, sodass die Befreiung unter Zustimmung der höheren Landschaftsbehörde erfolgen kann.
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