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Berichtsvorlage

Einwohnerfragestunde

KTB/498 02.06.2009 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage KTB/498 des Landrats regelt die Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Grundlage hierfür ist der Paragraph 11 der Geschäftsordnung des Kreistages.

Demnach ist für jede ordentliche öffentliche Sitzung des Kreistages eine Einwohnerfragestunde vorzusehen und fest in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestunde ausgenommen sind. Um die Planung zu ermöglichen, sind die Fragen fünf Kalendertage vor der Sitzung schriftlich an den Landrat zu richten. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten ausgelegt.

Jede Person ist berechtigt, bis zu zwei Fragen pro Fragestunde zu stellen, wobei eine Zusatzfrage zugelassen werden kann. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich. Die Verwaltung ist zudem befugt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen.

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