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Beschlussvorlage

Tierkörperbeseitigung im Kreis Recklinghausen

KTB/622 02.11.2011 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/622 befasst sich mit der künftigen Regelung der Tierkörperbeseitigung im Kreis Recklinghausen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gemäß dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sind die Kreise und kreisfreien Städte zur Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte verpflichtet. Im Kreis Recklinghausen fallen jährlich etwa 50.000 Falltiere, rund 8 bis 10 Tonnen Heim-, Haus-, Labor- und Wildtiere sowie circa 1.000 Tonnen Schlachtabfälle an.

Die derzeitige Übertragung dieser Beseitigungspflicht auf die SecAnim GmbH endet zum 31. Dezember 2012. Der Landrat soll beauftragt werden, im Jahr 2012 ein Vergabeverfahren durchzuführen, um die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte zum 1. Januar 2013 erneut auf einen Dritten zu übertragen. Die Vergabeentscheidung soll dabei zugunsten des wirtschaftlichsten Anbieters erfolgen.

Die Verwaltung beabsichtigt, die Beseitigungspflicht ab dem Jahr 2013 im Wege einer Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen zu übertragen. Die Umsetzung soll über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen. Vor der Durchführung der Ausschreibung ist eine Anhörung verschiedener Institutionen vorgesehen, darunter das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, die Landwirtschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland, der Landesmarktverband für Vieh und Fleisch des Landes NRW sowie die Tierseuchenkasse. Der Entwurf der Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage für dieses Verfahren.

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