Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/529 des Landrats sieht die Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen für die Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH vor. Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags ist der Kreis dazu verpflichtet, ein ordentliches Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Zusätzlich ist die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Benennung einer Person als ordentliches Mitglied sowie einer Person als stellvertretendes Mitglied. Die Wahlmodalitäten richten sich nach § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW). Demnach gilt eine Person als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Kreisausschusses zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 112 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90311100531