Bildung freiwilliger Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage KTB/530 wird die Bildung verschiedener freiwilliger Ausschüsse im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung beantragt. Basierend auf § 41 Absatz 1 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) ist der Kreistag befugt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus Gremien zu etablieren. Diese dienen der Vorbereitung von Beschlüssen sowie der Überwachung spezifischer Verwaltungsangelegenheiten. Der Kreistag hat dabei die Entscheidungsbefugnis über die Mitgliederzahl, die Zusammensetzung und die jeweiligen Aufgaben der Ausschüsse. Die Besetzung der Vorsitzenden und deren Stellvertretung erfolgt nach den Vorgaben des § 41 Absatz 7 KrO NRW.
Die vorliegende Vorlage sieht die Einrichtung der folgenden sechs freiwilligen Ausschüsse vor: der Personalausschuss, der Sozial- und Gesundheitsausschuss, der Schulausschuss, der Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten, der Ausschuss für Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Ausschuss für Verkehrsfragen und -entwicklung. Die Entscheidung über die Bildung dieser Gremien unterliegt dem Berichts- und Beschlussverfahren des Kreisausschusses sowie des Kreistags.
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