Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrats der EKOCity GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/531 befasst sich mit der Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrats der EKOCity GmbH. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der EKOCity GmbH setzt sich das Aufsichtsrat Gremium aus elf Mitgliedern zusammen. Die Bestellung und Abberufung dieser Mitglieder erfolgt durch den Gesellschafter, den Abfallwirtschaftsverband EKOCity, auf Vorschlag der Verbandsmitglieder.
Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete des Kreises kraft Gesetzes ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats. Damit ist die Vertretung des Kreises Recklinghausen in diesem Gremium bereits durch die gesetzliche Regelung abgedeckt, sodass durch den Kreistag lediglich noch ein weiteres Mitglied zu benennen ist.
Die Wahl des weiteren Mitglieds erfolgt nach den Vorgaben der Kreisordnung. Ein Beschlussvorschlag sieht vor, aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Sofern sich eine Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag erzielt und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird, ist eine formale Wahl nicht erforderlich. Der Landrat ist als Berichterstatter für die Vorlage vorgesehen.
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