Wahl eines ordentlichen Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für die Verbandsversammlung des Zweckverbands für die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/535 regelt die Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes setzt sich die Verbandsversammlung aus den Vertretern der jeweiligen Verbandsmitglieder zusammen. Jedes Mitglied des Verbandes ist dazu verpflichtet, einen Vertreter in die Versammlung zu entsenden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied für die Vertretung des Kreises zu wählen. Der Wahlvorgang folgt dabei den Vorgaben des Kommunalorganisationsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Demnach gilt eine Person als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzungen des Kreisausschusses am 16. November 2009 und des Kreistages am 23. November 2009 vorgelegt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Kreisausschuss.
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