Neuwahl des Vorstands der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/537 befasst sich mit der Neuwahl des Vorstands der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen. Hintergrund der Vorlage ist die Satzung der Stiftung, nach der die Wahlzeit der Vorstandsmitglieder an die Wahlperiode des Kreistags gebunden ist. Mit dem Beginn der neuen Wahlperiode ist daher eine Neubesetzung des Gremiums erforderlich.
Gemäß der Satzung muss der Vorstand aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Die Vorlage sieht vor, dass der Kreistag zunächst über die genaue Anzahl der Mitglieder für den neuen Vorstand entscheidet. Im bisherigen Vorstand waren fünf Personen vertreten.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Festlegung der Mitgliederzahl sowie die Bildung eines einheitlichen Wahlvorschlags aus den vorliegenden Vorschlägen. Als ordentliches Mitglied des Vorstands ist laut der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person des Kreises kraft Gesetz vorgesehen. Die Vorlage dient als Grundlage für die anstehenden Beschlüsse im Kreisausschuss und im Kreistag.
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