Benennung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung der Vestische Straßenbahnen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/538 befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Vestische Straßenbahnen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Hintergrund der Vorlage ist die Entscheidung des Kreistags vom 4. Dezember 1995, den Kommanditanteil des Kreises Recklinghausen an der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG auf die Vestische Straßenbahnen GmbH zu übertragen.
Da aufgrund von Vorbehalten der Finanzverwaltung kein Entsendungsvertrag für die Vertretung in der Gesellschafterversammlung abgeschlossen wurde, steht der Vestischen Straßenbahnen GmbH als Gesellschafterin das Recht zu, ein Mitglied in die Versammlung zu entsenden. Hierfür ist zusätzlich ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Der Landrat schlägt vor, ein ordentliches sowie ein stellvertretendes Mitglied für die Vertretung zu benennen. Die Geschäftsführung der Vestischen Straßenbahnen GmbH wird gebeten, diesen Vorschlag der Gesellschafterversammlung der Vestischen Straßenbahnen GmbH zur Entscheidung vorzulegen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Kreisausschuss sowie in den Kreistag eingebracht.
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