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Beschlussvorlage

Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Personalausschuss

KTB/540 03.11.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/540 dient der Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Personalausschuss des Kreises. Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag dazu berechtigt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus freiwillige Ausschüsse zu bilden, wobei die Anzahl der Mitglieder durch den Kreistag festgelegt wird. In der vorangegangenen Wahlperiode bestand der Personalausschuss aus 13 Mitgliedern.

Der Inhalt der Vorlage sieht vor, die Mitgliederzahl des Ausschusses neu festzusetzen und aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Sollte eine Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, ist eine Wahl nicht erforderlich. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Regelungen für den Vorsitz sowie die Stellvertretung des Ausschusses unterliegen dem festgelegten Zugriffsverfahren gemäß der Kommunalordnung. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Kreisausschuss sowie in den Kreistag vorgelegt.

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