Wahl der Mitglieder für den Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/541 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für den Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde Recklinghausen. Gemäß dem Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen sind bei Kreispolizeibehörden Polizeibeiräte einzusetzen, die als Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Selbstverwaltung und der Polizei fungieren.
Der Polizeibeirat setzt sich aus insgesamt elf Mitgliedern zusammen. Aufgrund der Einwohnerstruktur des Zuständigkeitsbereichs der Kreispolizeibehörde Recklinghausen stehen dem Kreis Recklinghausen neun Entsendungsrechte zu, während die Stadt Bottrop zwei Mitglieder stellt. Für jedes ordentliche Mitglied ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen.
Die Wahlberechtigten können neben den Mitgliedern des Kreistags auch Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner sein, die einem kommunalen Ausschuss angehören. Eine Wahl von Polizeibeschäftigten ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
Die Vorlage sieht vor, dass aus den vorliegenden Wahlvorschlägen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Durch die Annahme eines solchen einheitlichen Vorschlags mittels eines einstimmigen Beschlusses kann eine formale Wahl entfallen. Der Kreisausschuss ist für die Federführung der Vorlage zuständig.
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