Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/542 dient der Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses auf Kreisebene vorgeschrieben. Die Festlegung der Mitgliederzahl obliegt dem Kreistag. In der vorangegangenen Wahlperiode bestand der Ausschuss aus 13 Mitgliedern.
Der Prozess der Besetzung sieht vor, dass aus den vorliegenden Wahlvorschlägen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Sofern eine Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag erzielt und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird, ist eine formale Wahl nicht erforderlich. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
Die Besetzung des Ausschusses umfasst sowohl ordentliche als auch stellvertretende Mitglieder. Dabei ist rechtlich festgelegt, dass sachkundige Bürger im Sinne der geltenden Kommunalverfassung nicht dem Rechnungsprüfungsausschuss angehören dürfen. Die Bestimmung des Vorsitzes sowie der Stellvertretung unterliegt dem festgelegten Zugriffsverfahren nach der Kreisordnung. Die Vorlage wurde zur Beratung im Kreisausschuss und zur Entscheidung im Kreistag vorgelegt.
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