Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage KTB/545 wird die Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH behandelt. Als Gesellschafter besitzt der Kreis das Recht, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Der vorliegende Vorschlag sieht die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds vor. Die Durchführung der Wahl erfolgt auf Basis der gesetzlichen Regelungen nach § 35 Absatz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach gilt eine Person als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeiten des Landrats zur Beratung im Kreisausschuss und im Kreistag vorgelegt.
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