Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/547 befasst sich mit der Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes setzt sich die Verbandsversammlung aus 36 Mitgliedern zusammen, wobei dem Kreis Recklinghausen das Entsendungsrecht für insgesamt neun Mitglieder zusteht.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Verwaltung kraft Gesetz ordentliches Mitglied des Gremiums. Damit verbleiben für den Kreistag acht weitere ordentliche Mitglieder zu wählen. Für jedes dieser acht Mitglieder ist zudem jeweils ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen, wobei der Landrat das Vorschlagsrecht für dessen Stellvertretung besitzt. Als wählbar gelten sachkundige Bürger, die den Vertretungen der Gemeinden des Sparkassenzweckverbandes angehören können.
Die Wahl soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Die Vorlage sieht vor, aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Bei einer Einigung auf diesen einheitlichen Vorschlag und dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss ist eine weitere Wahl nicht erforderlich. Der Kreisausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorlage zuständig.
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