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Beschlussvorlage

Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Kuratorium der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen

KTB/548 03.11.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/548 regelt die Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen im Kuratorium der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen. Gemäß der Stiftungssatzung setzt sich das Kuratorium aus bis zu zehn Mitgliedern zusammen. Dem Kreis Recklinghausen steht dabei das Recht zu, ein ordentliches Mitglied zu entsenden.

Die Vorlage sieht vor, sowohl ein ordentliches Mitglied als auch ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Dies entspricht der Satzung der Stiftung, nach der jedes entsandte Mitglied eine persönliche Stellvertretung erhält. Der Wahlvorgang folgt den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Wahl einer einzelnen Person zustande kommt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht.

Die Entscheidung über die Besetzung der beiden Posten liegt in der Zuständigkeit des Kreisausschusses sowie des Kreistages. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzungen des Kreisausschusses am 16. November 2009 und des Kreistages am 23. November 2009 vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist der Kreisausschuss.

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