Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen

KTB/549 03.11.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/549 regelt die Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen. Gemäß der Stiftungssatzung setzt sich der Vorstand der Stiftung aus zwei regulären Mitgliedern zusammen: Einem Vertreter des Kreises Recklinghausen sowie dem Vorsitzenden des Vorstands der Sparkasse Vest Recklinghausen. Die Benennung des Kreisvertreters erfolgt dabei im Einvernehmen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das zuständige Kulturministerium des Landes.

Zur Vertretung der beiden Vorstandsmitglieder sieht die Satzung zudem ein weiteres ordentliches sowie ein stellvertretendes Mitglied vor. Der Kreis Recklinghausen verfügt über das Recht, für diese Positionen jeweils ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied zu entsenden. Die Wahl der vorgeschlagenen Personen erfolgt nach den Vorgaben des Kreisesordnunggesetzes Nordrhein-Westfalen. Eine Person gilt als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Landrat legt die Vorlage dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag zur Entscheidung vor.

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