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Beschlussvorlage

Verteilung der Ausschussvorsitze

KTB/550 03.11.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/550 regelt das Verfahren zur Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze im Kreistag, sofern zwischen den Fraktionen keine Einigung erzielt wird. Die Entscheidung über die Verteilung der Posten obliegt dem Kreistag, wobei die Fraktionen primär die Möglichkeit haben, die Besetzung durch eigene Vereinbarungen festzulegen. Eine solche Einigung wird wirksam, sofern kein Widerspruch durch mindestens ein Fünftel der Kreistagsmitglieder erfolgt.

Sollte keine Einigung zwischen den Fraktionen zustande kommen, sieht die Vorlage ein festgelegtes Verfahren vor. Dabei wird zunächst die Verteilung der Vorsitzenden und in einem separaten Schritt die Verteilung der stellvertretenden Vorsitzenden geregelt. Die Ermittlung der Verteilung erfolgt mittels des Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt. Die Grundlage für diese Berechnung bilden die Mitgliederzahlen der Fraktionen, wobei auch Zusammenschlüsse von Fraktionen möglich sind.

Betroffen sind die Vorsitzenden und Stellvertretungen der folgenden Ausschüsse: Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss, Personalausschuss, Sozial- und Gesundheitsausschuss, Schulausschuss, Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten, Ausschuss für Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Ausschuss für Verkehrsfragen und -entwicklung. Im Falle der Anwendung des Höchstzahlverfahrens benennen die Fraktionen die gewünschten Positionen entsprechend der errechneten Rangfolge.

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