Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/551 befasst sich mit der Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Aufgrund der amtlichen Einwohnerzahl von 636.180 Menschen steht dem Kreis Recklinghausen gemäß der Satzung des Zweckverbandes ein Entsendungsrecht von sechs Mitgliedern zu.
Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung richtet sich nach der Einwohnerzahl, wobei für jeweils 100.000 Einwohner sowie für eine Resteinwohnerzahl von mehr als 50.000 ein Vertreter zu wählen ist. Der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Verwaltung ist kraft Gesetz ordentliches Mitglied des Gremiums. Für die verbleibenden fünf ordentlichen Mitglieder sowie für die jeweiligen Stellvertreter ist eine Wahl durch den Kreistag vorgesehen. Der Landrat besitzt zudem das Vorschlagsrecht für seinen Stellvertreter. Die Vertreter können aus den Mitgliedern des Kreistags oder aus den Bediensteten der Kreisverwaltung bestellt werden.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Vorlage sieht vor, dass durch die Bildung eines einheitlichen Wahlvorschlags und dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss eine formale Wahl nicht erforderlich wird. Der Kreisausschuss ist für die Federführung der Vorlage zuständig.
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