Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Ausschuss für Wirtschafts- und Strukturpolitik
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/552 befasst sich mit der Neubesetzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Strukturpolitik im Kreis Recklinghausen. Grundlage für die Gestaltung dieses Ausschusses ist § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW), der dem Kreistag die Befugnis einräumt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Gremien hinaus freiwillige Ausschüsse zu bilden.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschafts- und Strukturpolitik festzulegen. In der vorangegangenen Wahlperiode umfasste das Gremium 21 Mitglieder. Die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Zudem ist vorgesehen, aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Sofern eine Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag erzielt wird, ist eine formale Wahl nicht erforderlich.
Die Besetzung des Vorsitzes sowie der Stellvertretung unterliegt dem in § 41 Absatz 7 KrO NRW festgelegten Zugriffsverfahren. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Kreisausschuss sowie in den Kreistag vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 151 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90311100554