Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/553 des Landrats sieht die Bestellung von Schriftführerinnen oder Schriftführern sowie deren Stellvertretungen für den Kreisausschuss vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Kommunalorganisationsverordnung Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die im Kreisausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Niederschrift muss vom Landrat sowie von der oder den bestellten Schriftführerinnen oder Schriftführern unterzeichnet werden.
Aus verwaltungspraktischen Gründen wird vorgeschlagen, die bereits für den Kreistag bestellten Schriftführerinnen und Schriftführer gleichzeitig auch mit der Funktion der Schriftführung im Kreisausschuss zu betrauen. Der Kreisausschuss wird gebeten, über den entsprechenden Beschlussvorschlag zur Besetzung dieser Positionen zu entscheiden. Die Vorlage wurde im Rahmen des zuständigen Gremiums zur Beratung vorgelegt.
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