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Beschlussvorlage

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Wahlprüfungsausschusses

KTB/557 03.11.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/557 befasst sich mit der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Wahlprüfungsausschuss des Kreises Recklinghausen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist die neu gewählte Vertretung des Kreises dazu verpflichtet, einen Ausschuss zu bestellen. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, gegen die Wahl erhobene Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorzuprüfen.

Der Kreistag hatte die Mitgliederzahl des Ausschusses in seiner Sitzung am 28. Oktober 2009 auf 13 Personen festgesetzt. Die Besetzung der Positionen für Vorsitz und Stellvertretung unterliegt dabei dem festgelegten Zugriffsverfahren nach der Kommunalwesengesetzgebung.

Im Zuge der Erstellung der Niederschrift wurde festgestellt, dass für das ordentliche Mitglied des Wahlprüfungsausschusses keine Vertretung benannt wurde. Um diese Lücke zu schließen, wird vorgeschlagen, eine Person als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine entsprechende Person als Stellvertretung für das ordentliche Mitglied zu bestimmen. Die Vorlage liegt dem Kreisausschuss zur Beratung vor und ist für die Sitzung des Kreistags vorgesehen.

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