Wahl eines Nachfolgers für ein stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss liegt die Beschlussvorlage KTB/558 zur Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe vor. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Neuwahl, da das bisherige stellvertretende Mitglied eine Verzichtserklärung abgegeben hat.
Gemäß der Satzung des Zweckverbandes setzt sich die Verbandsversammlung aus 15 Mitgliedern zusammen, wobei dem Kreis Recklinghausen das Entsendungsrecht für acht Mitglieder zusteht. Nach den Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person des Kreises ordentliches Mitglied des Gremiums. Für jedes ordentliche Mitglied ist zudem ein Stellvertreter zu wählen, wobei der Landrat das Vorschlagsrecht für die Stellvertretung besitzt. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied der Verbandsversammlung zu wählen. Die Entscheidung über die Besetzung des vakanten Platzes ist für die Vertretung des Kreises im genannten Zweckverband vorgesehen.
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