Bildung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 09.05.2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/560 sieht die Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 9. Mai 2010 vor. Der Kreis Recklinghausen ist für diesen Wahltermin in fünf Wahlkreise unterteilt. Gemäß den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes ist es möglich, für die Wahlkreise 70 bis 73 einen gemeinsamen Ausschuss zu bestellen. Diese Wahlkreise umfassen unter anderem die Städte Herten, Marl, Gladbeck, Dorsten, Haltern am See, Oer-Erkenschwick, Castrop-Rauxel, Waltrop sowie Teile der Stadt Datteln. Für den Wahlkreis 69, der die Stadt Recklinghausen umfasst, gilt eine Ausnahmeregelung, wonach der Rat der Stadt Recklingen die Beisitzer bestimmt.
Der vorgeschlagene Ausschuss soll aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem sowie sechs Beisitzern und deren persönlichen Stellvertretern bestehen. Die Besetzung der Beisitzer erfolgt durch den Kreistag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei auch sachkundige Bürger wählbar sind. Der Kreiswahlleiter sowie dessen Stellvertreter wurden durch die Bezirksregierung Münster vorgeschlagen.
Die Aufgaben des gemeinsamen Kreiswahlausschusses umfassen die Entscheidung über Einsprüche im Mängelbeseitigungsverfahren der eingereichten Kreiswahlvorschläge, die Beschlussfassung über die Zulassung dieser Vorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses in den jeweiligen Wahlkreisen.
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