Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag steht die Besetzung eines vakanten Platzes im Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Entscheidung an. Hintergrund der Vorlage KTB/619 ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds aus dem Ausschuss, welches durch eine Verzichtserklärung erfolgt ist.
Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen ist für die Neubesetzung ein Verfahren vorgesehen, bei dem die Kreistagsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger wählen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Sozial- und Gesundheitsausschuss vor. Die Verwaltung hat hierzu die Nachfolge vorgeschlagen, um die personelle Besetzung des Ausschusses nach dem Ausscheiden des Vorgängers sicherzustellen. Eine finanzielle oder organisatorische Auswirkung durch diese personelle Änderung wird in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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