Errichtung neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs des Kreises Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/569 befasst sich mit der Errichtung neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs im Kreis Recklinghausen. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die bereits am 8. Januar 2010 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) getroffen wurde.
Der Landrat legte den Sachverhalt dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag vor, um die formale Bestätigung dieser Entscheidung herbeizuführen. Die Vorlage ist als öffentliche Beschlussvorlage klassifiziert. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses am 22. Februar 2010 sowie für die Sitzung des Kreistags am 1. März 2010 zur Beratung vorgelegt. Federführend für das Dokument ist der Kreisausschuss. Die Entscheidung zur Errichtung der Bildungsgänge ist als freiwillige Aufgabe eingestuft.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100205072833