Ernennung von ordentlichen und stellvertretenden Kreisausschussmitgliedern zu Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten und Vereidigung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/570 des Landrats dient der Information des Kreisausschusses über die notwendige Ernennung und Vereidigung von Mitgliedern des Gremiums. Grundlage für dieses Verfahren ist § 62 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die gewählten ordentlichen Mitglieder sowie deren Stellvertreter des Kreisausschusses zu Ehrenbeamtinnen bzw. Ehrenbeamten zu ernennen sind. Dieser Vorgang erfolgt durch die Aushändigung einer entsprechenden Urkunde.
Zusätzlich ist gemäß § 46 in Verbindung mit § 108 des Landesbeamtengesetzes die Ablegung eines Diensteids durch die ernannten Personen vorgesehen. Der Anlass für die erneute Durchführung dieses Verfahrens ergibt sich daraus, dass bei der ersten Sitzung des Kreisausschusses am 16. November 2009 nicht alle ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder anwesend waren. Um die formale Ernennung und die Vereidigung für die noch fehlenden Mitglieder nachzuholen, ist die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen erforderlich. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung am 22. Februar 2010 zur Berichterstattung vorgelegt.
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