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Beschlussvorlage

Bestellung des Kreistagsmitglieds Jutta Becker zum Mitglied mit beratender Stimme in den Sozial- und Gesundheitsausschuss

KTB/573 05.02.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/573 regelt die Bestellung eines Kreistagsmitglieds als Mitglied mit beratender Stimme im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises Recklinghausen.

Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Grundlage gemäß § 41 Abs. 3 Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW), wonach jedem Mitglied des Kreistags das Recht zusteht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Das betreffende Kreistagsmitglied ist bislang als stellvertretendes Mitglied in den Wahlprüfungsausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Personalausschuss berufen. Da eine stellvertretende Mitgliedschaft eine geringere Stellung darstellt als eine beratende Mitgliedschaft, besteht ein entsprechender Anspruch.

Das Kreistagsmitglied hat den Antrag gestellt, zum Mitglied mit beratender Stimme in den Sozial- und Gesundheitsausschuss bestellt zu werden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW erfolgt die formale Bestellung durch den Kreistag. Der Landrat legte hierzu den Beschlussvorschlag vor, die Bestellung wie beantragt vorzunehmen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in den Kreisausschuss und den Kreistag eingestuft.

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