Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Kreisausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/596 des Landrats sieht eine personelle Änderung in der Protokollführung des Kreisausschusses vor. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die gesetzlichen Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen zu erfüllen. Gemäß der dortigen Regelungen muss über die in den Sitzungen des Kreisausschusses gefassten Beschlüsse eine Niederschrift erstellt werden.
Da der bisherige stellvertretende Schriftführer aufgrund der Übernahme der Fachdienstleitung des Fachdienstes 59 für Schwerbehindertenangelegenheiten zum 1. Januar 2011 nicht mehr für diese Funktion zur Verfügung steht, ist eine Neubesetzung erforderlich. Die Neubesetzung dient dazu, die ordnungsgemäße Protokollführung auch bei einer Verhinderung des ordentlichen Schriftführers sicherzustellen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen stellvertretenden Schriftführer abzurufen und eine neue stellvertretende Schriftführerin für den Kreisausschuss zu bestellen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Kreisausschusses zur Entscheidung vorgelegt.
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