Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Kreistag
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/597 des Landrats sieht die Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung des Kreistags vor. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu erfüllen. Diese Vorschrift schreibt vor, dass über die in den Sitzungen des Kreistags gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist.
Aufgrund der Übernahme einer Fachdienstleitung im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten zum 1. Januar 2011 steht der bisherige stellvertretende Schriftführer für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung. Um die ordnungsgemäße Protokollführung bei einer etwaigen Verhinderung des Schriftführers sicherzustellen, ist eine Neubesetzung der Position erforderlich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen stellvertretenden Schriftführer abzurufen und eine neue stellvertretende Schriftführerin für den Kreistag zu bestellen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Kreistag für die Sitzung am 14. Februar 2011 vorgelegt.
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