Anregung gem. § 21 KrO NRW der ''Lebenslang Lernen Altenakademie, Sektion Vest Recklinghausen'' vom 30.04.2009
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss des Kreises Recklinghausen wird über eine Anregung der Institution „Lebenslang Lernen Altenakademie, Sektion Vest Recklinghausen“ beraten, die am 30. April 2009 eingereicht wurde. Die Anregung umfasst verschiedene Bitten, darunter die Berücksichtigung der Institution im Rahmen von Konjunkturpaketen, die Anerkennung als gemeinwohlorientiertes Bildungsinstitut sowie die Aufnahme in den Verteiler für Seniorenangelegenheiten. Zudem wurden die Ansiedlung der Bildungsarbeit in einem entsprechenden Ausschuss sowie die Berufung sachkundiger Bürger aus der Altenakademie in Ausschüsse angeregt.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die Regelungen des Konjunkturpakets II nicht einschlägig sind. Eine weitergehende Berücksichtigung im Bereich der Seniorenangelegenheiten durch den Kreis würde eine neue freiwillige Leistung darstellen, die aufgrund der aktuellen Haushaltssituation rechtlich problematisch erscheint. Ein Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, wie in der Anregung gewünscht, existiert im Kreis Recklinghausen nicht. Die Berufung von sachkundigen Bürgern kann nach Beginn der nächsten Wahlperiode geprüft werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kreis Recklinghausen die Institution aufgrund fehlender Zuständigkeit sowie haushaltsrechtlicher Vorgaben nicht durch konkrete Maßnahmen unterstützen kann. Der Landrat wird gebeten, die Antragsteller über diese Entscheidung zu informieren.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090506144148