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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht für die Amtszeit 2010 - 2015

KTB/444 18.04.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/444 des Kreisausschusses befasst sich mit der Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht für die Amtszeit vom 1. Februar 2010 bis zum 31. Januar 2015. Da die aktuelle Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Münster am 31. Januar 2010 endet, steht dem Kreis das Vorschlagsrecht für acht Personen zu.

Die eigentliche Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch einen beim Oberverwaltungsgericht gebildeten Wahlausschuss auf Grundlage dieser Liste. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung sind in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt. Zu den Kriterien gehören die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Bestimmte Personengruppen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von der Tätigkeit als ehrenamtliche Richter ausgeschlossen, darunter Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte und Notare.

Die Vorschlagsliste muss detaillierte Angaben zu den Personen enthalten, darunter Name, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum sowie die Berufsbezeichnung. Zudem ist anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einer kommunalen Vertretungskörperschaft vorliegt. Für die Aufnahme der Personen in die Liste ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten sein muss.

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