Übertragung der Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/451 befasst sich mit der Übertragung der Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Im Zentrum steht die Klärung des Aufteilungsschlüssels der Mittel.
Nach einer Dringlichkeitsentscheidung des Kreisausschusses im Dezember 2007 und der anschließenden Genehmigung durch den Kreistag wurde die Übertragung der Aufgabe an den VRR bis einschließlich 2010 beschlossen. Die Regelung sah vor, dass zehn Prozent des dem VRR übertragenen Betrages den Zweckverbandsmitgliedern für eigene Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung stehen sollen. Für den Fall, dass keine einheitliche Beschlussfassung über den Aufteilungsschlüssel unter den Mitgliedern erfolgt, wurde ein Schlüssel von 80 Prozent für den VRR und 20 Prozent für die Mitglieder festgelegt.
Aktuell liegt jedoch kein einheitlicher Beschluss der Zweckverbandsmitglieder über die Verteilung vor. Da mindestens ein Verbandsmitglied einen Aufteilungsschlüssel von 90 Prozent zu 10 Prozent befürwortet, besteht ein Widerspruch zur bisherigen Regelung, der einer Auflösung bedarf. Die weitere Entwicklung der Situation wird beobachtet. Der Kreistag wird bei Bedarf erneut mit diesem Sachverhalt befasst.
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