Einwohnerfragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/453 des Landrats befasst sich mit den Regelungen zur Einwohnerfragestunde im Kreistag. Grundlage der Vorlage ist die Geschäftsordnung des Kreistages, insbesondere der Paragraph 11, der die Durchführung der Einwohnerfragestunde für jede ordentliche öffentliche Sitzung vorschreibt.
Gemäß der Geschäftsordnung müssen Fragen der Bürgerinnen und Bürger auf Angelegenheiten des Kreises bezogen sein. Ausgenommen sind Themen, die die unteren staatlichen Verwaltungsbehörden betreffen. Um die Planung der Sitzung zu ermöglichen, sind die Fragen spätestens fünf Kalendertage vor der Sitzung schriftlich an den Landrat einzureichen. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten vorgesehen.
Jeder Einwohner kann pro Fragestunde bis zu zwei Fragen stellen, wobei eine Zusatzfrage zulässig ist. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Auskunft schriftlich. Die Verwaltung ist jedoch berechtigt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Information bereits innerhalb der letzten sechs Monate an denselben oder einen anderen Fragesteller erteilt wurde oder wenn die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine sachliche Debatte über die gestellten Fragen ist im Rahmen der Fragestunde nicht vorgesehen.
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