Wahl eines ordentlichen Mitglieds mit beratender Stimme in den Sozial- und Gesundheitsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/604 regelt die Neubesetzung eines Sitzes im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises Recklinghausen. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen besteht dieser Ausschuss aus 21 Mitgliedern. Zusätzlich sind laut gesetzlicher Vorgabe Vertreter der fünf anerkannten Wohlfahrtsverbände als Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss einzubinden.
Aufgrund eines personellen Wechsels in der Geschäftsführung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ist die ordentliche Mitgliedschaft des bisherigen Vertreters beendet. Da die neue Geschäftsführung des Verbandes das Amt übernommen hat, wird die Wahl eines neuen ordentlichen Mitglieds mit beratender Stimme beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Nachfolger des ausgeschiedenen Geschäftsführers als Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in den Sozial- und Gesundheitsausschuss zu wählen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss, den Kreisausschuss sowie den Kreistag vorgelegt.
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