Wahl von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl von Schöffen und Schöffinnen sowie Jugendschöffen und Jugendschöffinnen bei den Amtsgerichten für die Wahlperiode 2009 - 2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/445 des Kreisausschusses befasst sich mit der Wahl von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl von Schöffen, Schöffinnen sowie Jugendschöffen und Jugendschöffinnen bei den Amtsgerichten im Kreisgebiet. Diese Wahl betrifft die kommende Wahlperiode vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013.
Gemäß der Gerichtsverfassungsordnung setzt sich der zuständige Ausschuss bei den Amtsgerichten aus einem Vorsitz durch einen Richter, dem Landrat als Hauptverwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer zusammen. Der Kreistag ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Vertrauenspersonen für die jeweiligen Ausschüsse zu wählen. Da für die Wahl der Schöffen und der Jugendschöffinnen jeweils separate Ausschüsse gebildet werden, sieht der Beschlussvorschlag die Wahl von insgesamt 35 Personen vor, sofern die Besetzung für beide Gremien identisch erfolgt.
Die Verteilung der Vertrauenspersonen auf die fünf Amtsgerichtsbezirke – Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Marl und Recklinghausen – erfolgt auf Basis der Bevölkerungsanteile der kreisangehörigen Städte. Während für die Bezirke Castrop-Rauxel, Dorsten und Gladbeck jeweils sieben Personen vorgesehen sind, ergibt sich für die Bezirke Marl und Recklinghausen eine Aufteilung nach den Einwohnerzahlen der jeweiligen Städte. Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Kreistag erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, wobei eine Mindestanzahl von der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl einzuhalten ist. Die Meldung der Wahlergebnisse an die Amtsgerichte muss bis zum 30. Juni 2008 erfolgen.
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