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Beschlussvorlage

Einrichtung eines interfraktionellen 'Arbeitskreises Kreishaussanierung'

KTB/591 08.11.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage KTB/591 wird die Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises zur Kreishaussanierung beantragt. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Kreistags vom 5. Juli 2010, mit dem der Landrat beauftragt wurde, die Sanierung des Kreishauses auf Grundlage eines nonterritorialen Bürokonzeptes vorzubereiten.

Der geplante Arbeitskreis soll die Vorbereitungs- und Ausführungsphase der Sanierungsmaßnahmen begleiten. Als Aufgabe des Gremiums ist es, als informatorisches Bindeglied zwischen der Politik und der Verwaltung zu fungieren und einen kontinuierlichen Informationsaustausch während der verschiedenen Projektphasen sicherzustellen. Die Sitzungen des Arbeitskreises sollen in einem vierteljährlichen Turnus stattfinden, wobei die Tagesordnung in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe festgelegt wird. Die Geschäftsführung des Arbeitskreises soll beim Projektbüro Kreishaussanierung liegen.

Der Beschluss sieht eine Besetzung des Arbeitskreises mit insgesamt sieben ordentlichen Mitgliedern vor. Der Landrat soll den Vorsitz übernehmen, während der Kreisdirektor als stellvertretender Vorsitzender fungiert. Die weiteren Mitglieder sollen jeweils aus den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und UBP benannt werden. Für jedes ordentliche Mitglied ist zudem die Bestellung einer stellvertretenden Vertretung vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Kreisausschuss.

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