Zensus 2011 -Öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Recklinghausen und dem Kreis Recklinghausen zur Aufgabenübertragung- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer KTB/592 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW). Gegenstand der Vorlage ist der Zensus 2011 sowie die damit verbundene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Recklinghausen und dem Kreis Recklinghausen zur Übertragung von Aufgaben.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf eine Entscheidung, die bereits am 11. November 2010 getroffen wurde. Der Kreisausschuss wird ersucht, diese Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Fachbereichs A erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im Kreisausschuss sowie im Kreistag.
Die Dokumentation führt aus, dass die Dringlichkeitsentscheidung vom 11. November 2010 als Anlage beigefügt ist. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Genehmigung der bereits getroffenen Entscheidung vor. Die Vorlage ist als öffentliche Vorlage klassifiziert.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90811100595
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20101119105614