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Beschlussvorlage

Nebentätigkeiten des Landrats Welt im Jahre 2008 / Öffentlicher Teil

KTB/491 10.03.2009 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag hat im Rahmen der Sitzung am 23. März 2009 die Aufstellung über die Nebeneinnahmen des Landrats für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage KTB/491 basiert auf den gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, wonach Hauptverwaltungsbeamte dem Kreistag jährlich bis zum 31. März eine Übersicht über Nebeneinnahmen des vorangegangenen Rechnungsjahres vorlegen müssen. Zudem regeln das Landesbeamtengesetz sowie die Nebentätigkeitsverordnung die Anzeige- und Rechenschaftspflichten bezüglich Art, Umfang und Vergütung dieser Tätigkeiten.

Aufgrund eines Beschlusses des Kreistags aus dem Jahr 2008 wurde die Vorlage in zwei Teile unterteilt, um Informationen für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Sitzungsteil separat darzustellen. Die Details zu den Vergütungen aus Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen sind in der nicht-öffentlichen Fassung enthalten. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Amtsverschwiegenheit gemäß dem Sparkassengesetz. Die entsprechenden Vergütungen aus diesen Tätigkeiten sind gemäß der Nebentätigkeitsverordnung von der Abführungspflicht ausgenommen.

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