Wahl eines Mitglieds für die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e.V.
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/454 regelt die Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e.V. Aufgrund der Bestimmungen des Landesmediengesetzes endet die Mitgliedschaft von Personen, die bereits zum 1. August 2002 Teil der Gemeinschaft waren, zum 31. Juli 2008. Da die aktuelle Vertretung durch ein Mitglied, dessen Mandat nach sechs Jahren ausläuft, betroffen ist, muss der Kreistag bis zu diesem Zeitpunkt eine Person bestimmen, die den Kreis ab dem 1. August 2008 zusätzlich vertritt.
Der Vorschlag sieht die Wiederwahl eines bisherigen Vertreters vor. Eine personelle Veränderung im Sinne eines Geschlechterwechsels ist nicht erforderlich, da die Bedingung für eine entsprechende Besetzung durch eine vorangegangene Entsendung bereits erfüllt wurde. Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Wahl auf Vorschlag der Fraktion, der das Mitglied angehörte. In diesem Fall wurde der Vorschlag durch die SPD-Kreistagsfraktion eingebracht. Die Wahl einer einzelnen Person ist nach den geltenden Regelungen möglich, sofern die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die Veranstaltergemeinschaft hat um eine Mitteilung der Entscheidung bis zum 31. Mai 2008 gebeten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20080421084427