Einwohnerfragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/463 des Landrats befasst sich mit den Regelungen zur Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 11 der Geschäftsordnung des Kreistages, der die Durchführung und die Rahmenbedingungen dieser Fragestunde festlegt.
Demnach ist für jede ordentliche öffentliche Sitzung des Kreistages eine Einwohnerfragestunde vorzusehen und in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestellung ausgenommen sind. Um eine geordnete Durchführung zu gewährleisten, sind die Fragen spätestens fünf Kalendertage vor der Sitzung schriftlich an den Landrat zu richten. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten angesetzt.
Jede Person hat das Recht, bis zu zwei Fragen pro Fragestunde zu stellen, wobei eine Zusatzfrage möglich ist. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich. Die Verwaltung ist zudem befugt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90909100465